Interne Stellungnahme zum GKV-Spargesetz von Erdmute Pioch

Mit dem Entwurf zum GKV-Spargesetz hat Herr Lauterbach die Stabilisierung der Kassenfinanzen für das Jahr 2023 jetzt schriftlich fixiert. Der Entwurf sieht Sparmöglichkeiten an vielen unterschiedlichen Stellen und auch bei den niedergelassenen Ärzteinnen und Ärzten vor. Die TSVG Neupatientenregelung soll kassiert werden. Das geht auch die Mitglieder des BVPRM etwas an.

Die KBV hat dazu eine Resolution (https://www.kbv.de/html/59061.php) vorbereitet und der SpiFa eine Stellungnahme (https://spifa.de/presse/#pressemitteilungen), mit der besonderen Bitte, diese an die örtlichen MdBs und maßgeblichen Stellen weiterzuleiten. Bitte bilden Sie sich selbst eine Meinung und werden gerne aktiv, indem Sie bei Ihren Bundestagsabgeordneten vor Ort kommen (https://www.bundestag.de/abgeordnete).

Ich denke, man kann diesen politischen Schritt der KBV und des SpiFa unterschiedlich bewerten. Wir PRM-Ärzte haben mit der Langzeitversorgung von Menschen mit Behinderungen, der langjährigen Begleitung von Menschen mit chronischen Erkrankungen des Bewegungssystems und geriatrischen Patienten nicht wirklich von der TSVG-Neupatientenregelung profitiert. Den größten Teil des Kuchens werden die Fachgruppen mit einem hohen Patientendurchlauf, wie die Chirurg*innen, Orthopäd*innen, Radiolog*innen und Humangenetiker*innen eingesammelt haben, zu denen die Patient*innen häufig keine enge Bindung aufbauen. Allen Fachgruppen, die eine langjährige Versorgung und Führung der Patienten anstreben, haben diese extrabudgetären Leistungen nur wenig zusätzliches Einkommen gebracht. Warum also für den Verbleib einer Regelung kämpfen, die vielleicht für 5-10% unserer Patient*innen geltend gemacht werden kann?

Aus meiner Sicht ist es gut, der KBV und dem Kollegen Gassen zu folgen und die Resolution mit dem BVPRM zu unterschreiben, da es nicht sein kann, dass wir niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zum ständigen Spielball der Politik gemacht werden und alle 2 Jahre unsere Praxisorganisation an die neusten politischen Vorgaben anpassen müssen. Wir sollten deutlich machen, dass man nicht einfach in unsere Tasche greifen kann. Zumal, vor dem Hintergrund, dass wir gerade die Praxiszeiten auf 25h/Woche erweitern mussten, die Akutsprechzeiten eingeführt haben und ohnehin keine verlässliche Vergütung unserer Leistungen bezahlt bekommen.

Gleichzeitig sollten wir aber auch die immense Bürokratisierung unserer Leistungsvergütung, mit immer differenzierteren Rechenalgorithmen, inzwischen irrsinnigen Ausmaßes und von keinem mehr nachzuvollziehender Komplexität nicht weiter vorantreiben. Ist nicht auch eine gewisse Pauschalisierung zwischen neu- und wiederkommenden Patienten tragbar? Sind wir nicht mehr in der Lage zu verstehen, dass eine einfachere Abrechnung weniger Aufwand, weniger Ärger, weniger Bürokratie zuletzt nicht weniger Gerechtigkeit bedeuten muss? Wenn ich den vollen Fallwert für ein Folge-Rezept bekomme, kann ich auch für einen Neupatienten ein wenig mehr Zeit investieren, ohne über Ungerechtigkeit klagen zu müssen. Es besteht viel Möglichkeit zum Ausgleich.

Mich interessiert der demokratische Dialog, auch in der Ärzteschaft. Kommentare sind erwünscht.