Der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Der Berufsverband für PRM vertritt auf Bundesebene die berufspolitischen Interessen der Fachgruppe in allen diesbezüglichen Arbeitsfeldern.

 

Die PRM ist ein unabhängiges medizinisches Fachgebiet, das sich mit der Förderung der körperlichen und kognitiven Funktionsfähigkeit, Aktivitäten (einschließlich Verhalten) und Teilhabe (einschließlich Lebensqualität) sowie der Modifizierung von persönlichen und Umweltfaktoren befasst. Es ist somit für die Prävention, die Diagnostik, Behandlung und das Rehabilitationsmanagement von Menschen mit krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen und Komorbiditäten aller Altersgruppen zuständig. (Weißbuch; PRM in Europa 2006)

 

Derzeit arbeiten PRM-Ärzte

  • in der fachübergreifenden Frührehabilitation
  • in Fachabteilungen und Kliniken für PRM
  • in stationären und ambulanten Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
  • als selbstständige und angestellte Fachärzte in der Niederlassung
  • in wissenschaftlichen Einrichtungen

Der BVPRM ist Ansprechpartner und Berater für die Bundes- und LandesKVen, die Bundes- und Landesärztekammern, den fachärztlichen Spitzenverbänden und Krankenkassenverbänden, Verbänden der Therapeuten, Patientenvertreter und politische Gremien. Der BVPRM arbeitet eng mit der wissenschaftlichen Gesellschaft DGPRM zusammen. Beide unterstützen das Junge Forum als neue Vertretung der jungen Fachärzte in der PRM.


AKTUELLES +++ AKTUELLES +++ AKTUELLES +++ AKTUELLES +++ AKTUELLES

DMP Osteoporose
In 13 von 17 KV-Bezirken wurden im Zeitraum 2023 bis jetzt DMP-Osteoporose implementiert. In den KV-Bezirken Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gibt es die Möglichkeit, sich auch als Facharzt PRM bei entsprechender Qualifikation mit in das DMP Osteoporose einzuschreiben. Nähere Informationen erhalten sie hier.



Signalgruppe PRM-Praxen
Zum interkollegialen Austausch der niedergelassenen Fachärzte PRM dient unsere Signal-Chatgruppe. Mitglieder des BVPRM erhalten den Zugangslink über die Geschäftsstelle.



Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG)

Vor dem Hintergrund vereinzelter Rechtsfragen aus den SpiFa-Mitgliedsverbänden hat der Spitzenverband einen Vermerk zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit Blick auf Praxiswebseiten sowie auf Terminbuchungsanwendungen verfasst.

Vermerk der SpiFa zum Gesetz zum Download



On-Demand Kursangebote der Deutschen Akademie für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Sie können jetzt Ihre Fortbildung bei unserer Deutschen Akademie für Physikalische und Rehabilitative Medizin auch ganz ihren individuellen zeitlichen Möglichkeiten anpassen: Mit on-Demand Kursen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich für einen oder mehrere Online-Kurs anzumelden und diese dann innerhalb eines Jahres, entsprechend Ihrer individuellen Möglichkeiten, zu durchlaufen.

Weitere Informationen



Elektronische Patientenakte: Starterpaket der KBV für Praxen

Zur schrittweisen Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) stellt die KBV ein Starterpaket bereit. Es soll Praxen bei der Nutzung der ePA unterstützen. Teil des Pakets sind unter anderem ein neues Serviceheft in der Reihe PraxisWissen sowie Materialien für das Wartezimmer. Das Starterpaket steht online bereit und ergänzt das bisherige Angebot. Das Starterpaket mit allen Materialien finden Sie auf der ePA-Themenseite.



Innovatives Lernmodul unterstützt Amputationsversorgung in der Ukraine

Ergänzend zum Thema der DGIHV-Fachtagung präsentierten Dr. med. Jörg Schiller und Dr. phil. Christoph Egen von der Klinik für Rehabilitations- und Sportmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover ein innovatives Lernmodul, das die Versorgung von Menschen nach einer Gliedmaßen-Amputation verbessert und bereits in der Ukraine im Einsatz ist. Ein interdisziplinäres Team der Medizinischen Hochschule Hannover entwickelte das zweisprachige – deutsch-ukrainisch – Projekt gemeinsam mit Partnern innerhalb von acht Monaten für Fachleute, Menschen mit Amputation und Angehörige. Die Finanzierung übernahm das Bundesministerium für Gesundheit. Das Lernmodul soll die klassische Rehabilitation nach Amputation ergänzen. Es vermittelt Strategien, mit der neuen Lebenssituation umzugehen, neue Perspektiven zu sehen. Ebenso enthält es Fragebögen zur persönlichen Situation und Bedürfnissen, aber auch praktische Tipps zur Hygiene, dem An- und Auskleiden oder dem Treppensteigen nach Beinamputation und dem Schuhzubinden mit einem Arm. (Quelle: DGIHV)
Hier kann auf das Lernmodul kostenfrei zugegriffen werden.



Reha-Bericht 2024 der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht

Im Reha-Bericht 2024 wurden die wichtigsten aktuellen Daten, Fakten und Entwicklungen zur Rehabilitation der Rentenversicherung wie gewohnt gewissenhaft zusammengestellt. Schwerpunkt des Berichts bilden ausführliche Informationen zur Rehabilitation, sowohl zu Umfang und Struktur der medizinischen und beruflichen Rehabilitation als auch zu Prozess und Ergebnis der Reha-Leistungen. Grundlage sind die routinemäßig erhobenen Statistikdaten im Wesentlichen aus dem Jahr 2023 sowie Ergebnisse aus der Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung. Auch die aktuellen Entwicklungen innerhalb der Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung sind darin beschrieben.
Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung von Kindern und Jugendlichen wird im Fokus betrachtet. Basis sind auch hier die statistischen Daten der Rentenversicherung
Der Bericht ist als nicht barrierefreies Dokument auf der Website der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei abrufbar unter Reha-Berichte.
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)



Krankenhausreform bedroht die Schmerzmedizin

Unter Federführung der Deutschen Schmerzgesellschaft haben mehrere Gesellschaften und Verbände, darunter der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin, zu den drohenden Auswirkungen der aktuellen Krankenhausreform auf die Schmerzmedizin Stellung bezogen.
Stellungnahme zum Download



Rehabilitationsbedarf

Regelmässig beraten wir zu Inanspruchnahme von Rehabitationsmassnahmen. Eine Selbstmitwirkungspflicht wird gefordert. Hierzu hat die DRV für die erwerbsfähigen Mitglieder ein Portal entwickelt, welches einen guten Überblick über die bestehenden Rehabilitationseinrichtungen gibt und einen persönlichen Reha-Bedarf erkennen lässt. So ist dies gut zur Vorbereitung eines Reha-Antrages geeignet.
Es informiert über die Qualität verschiedener Reha-Einrichtungen.
Das Portal ist begrenzt auf die Reha-Einrichtungen, die die Deutsche Rentenversicherung belegt und die von der Deutschen Rentenversicherung selbst betrieben werden
Die Qualitätsbewertungen sind das Ergebnis regelmäßiger, wissenschaftlicher Untersuchungen, teilt die Deutschen Rentenversicherung mit.
Trotz bestehendem Wunsch- und Wahlrecht ist natürlich zu beachten, dass die Wahl einer Reha-Wunscheinrichtung über diese Seite keine Zuweisung garantiert.

https://meine-rehabilitation.de/pr-web/