Der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Der Berufsverband für PRM vertritt auf Bundesebene die berufspolitischen Interessen der Fachgruppe in allen diesbezüglichen Arbeitsfeldern.

 

Die PRM ist ein unabhängiges medizinisches Fachgebiet, das sich mit der Förderung der körperlichen und kognitiven Funktionsfähigkeit, Aktivitäten (einschließlich Verhalten) und Teilhabe (einschließlich Lebensqualität) sowie der Modifizierung von persönlichen und Umweltfaktoren befasst. Es ist somit für die Prävention, die Diagnostik, Behandlung und das Rehabilitationsmanagement von Menschen mit krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen und Komorbiditäten aller Altersgruppen zuständig. (Weißbuch; PRM in Europa 2006)

 

Derzeit arbeiten PRM-Ärzte

  • in der fachübergreifenden Frührehabilitation
  • in Fachabteilungen und Kliniken für PRM
  • in stationären und ambulanten Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
  • als selbstständige und angestellte Fachärzte in der Niederlassung
  • in wissenschaftlichen Einrichtungen

Der BVPRM ist Ansprechpartner und Berater für die Bundes- und LandesKVen, die Bundes- und Landesärztekammern, den fachärztlichen Spitzenverbänden und Krankenkassenverbänden, Verbänden der Therapeuten, Patientenvertreter und politische Gremien. Der BVPRM arbeitet eng mit der wissenschaftlichen Gesellschaft DGPRM zusammen. Beide unterstützen das Junge Forum als neue Vertretung der jungen Fachärzte in der PRM.


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Aktuelle Erhebungswelle im Zi-Praxis-Panel

Für die aktuelle Erhebungswelle des Zi-Praxis-Panel wurden im März etwa 68.000 Praxen angeschrieben und um Teilnahme gebeten.  Eine umfangreiche Teilnahme an der Erhebung an der Erhebung ist in diesem Jahr besonders wichtig, denn nur so ist es möglich, eine solide Datengrundlage für die Argumentation gegenüber der Politik zu schaffen und dadurch die Auswirkungen insbesondere von Energiekrise und Inflation auf die Praxen im Jahr 2022 darstellen zu können. Die Teilnahme ist noch bis zum 14. Juni 2024 möglich.

Weiterführende Informationen zum Zi-Praxis-Panel sowie den Zugang zur Befragung finden Sie unter www.zi-pp.de.



Anträge auf Deutschem Ärztetag

Auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Mainz wurden die Anträge zur Implementierung einer mobilen indikationsübergreifenden Rehabilitation und zur Implementierung von frührehabilitativer Versorgung an allen Krankenhäusern mit Versorgung komplexer Fälle positiv entschieden.
Des Weiteren lassen sich noch einige berufspolitisch relevante auch unser Fachgebiet betreffende Beschlüsse finden, insbesondere dann auch zu den Reformen im ambulanten und stat. Sektor. Siehe dazu auch die Antragsseite des DÄT: https://128daet.baek.de/Applications



Ärzteverbände warnen vor “Staatsmedizin” und fordern Wahrung der Selbstverwaltung (Quelle: Allianz deutscher Ärzteverbände)

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände lehnt die geplante Ausweitung der Einflussnahme von Landesbehörden auf die Zulassungsausschüsse entschieden ab und fordert den Gesetzgeber auf, die Regelung im Sinne des Erhalts einer funktionalen Selbstverwaltung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), der nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits Anfang Mai im Kabinett beschlossen werden soll, sieht vor, dass Beschlüsse der Zulassungsausschüsse zukünftig nur noch im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde zu treffen sind.

„Diese Ausweitung der Länderkompetenzen untergräbt die bewährte Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und öffnet Tür und Tor für eine politisierte Medizin“, kritisiert BDI-Präsidentin und derzeitige Sprecherin der Allianz Deutscher Ärzteverbände Christine Neumann-Grutzeck.

Vor dem Hintergrund der ebenfalls geplanten flächendeckenden Öffnung der Krankenhäuser für die vertragsärztliche Versorgung drohen die Zulassungsausschüsse zu einem politischen Spielball zu werden.

„Die Regelung kommt einer Verstaatlichung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenkassen im Bereich einer ihrer Kernkompetenzen gleich, die wir als Schritt in Richtung Staatsmedizin verstehen müssen“, mahnt die Allianz-Sprecherin.
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände setzt sich vehement für den Erhalt der Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit ein und lehnt jegliche Maßnahmen ab, die eine Zentralisierung und Politisierung der Gesundheitsversorgung fördern.
„Die Unabhängigkeit der Zulassungsausschüsse ist entscheidend für eine patientenorientierte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Eine Einflussnahme durch die Länder kann zu einer Versorgung führen, die allein von politischen Interessen statt von medizinischen Notwendigkeiten geleitet wird“, betont Neumann-Grutzeck.
Die Allianz fordert deshalb die Streichung der geplanten Regelung in § 96 Absatz 2a SGB V (neu) im Referentenentwurf, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Zulassungsausschüsse zu wahren.



Resolution: Versorgungsnotstand abwenden

Die Mitgliederversammlung des SpiFa hat am 06.05.2024 nachfolgende Resolution verabschiedet(Quelle: SpiFa): https://spifa.de/resolution-versorgungsnotstand-abwenden/

Resolution zum Download



Rehabilitationsbedarf

Regelmässig beraten wir zu Inanspruchnahme von Rehabitationsmassnahmen. Eine Selbstmitwirkungspflicht wird gefordert. Hierzu hat die DRV für die erwerbsfähigen Mitglieder ein Portal entwickelt, welches einen guten Überblick über die bestehenden Rehabilitationseinrichtungen gibt und einen persönlichen Reha-Bedarf erkennen lässt. So ist dies gut zur Vorbereitung eines Reha-Antrages geeignet.
Es informiert über die Qualität verschiedener Reha-Einrichtungen.
Das Portal ist begrenzt auf die Reha-Einrichtungen, die die Deutsche Rentenversicherung belegt und die von der Deutschen Rentenversicherung selbst betrieben werden
Die Qualitätsbewertungen sind das Ergebnis regelmäßiger, wissenschaftlicher Untersuchungen, teilt die Deutschen Rentenversicherung mit.
Trotz bestehendem Wunsch- und Wahlrecht ist natürlich zu beachten, dass die Wahl einer Reha-Wunscheinrichtung über diese Seite keine Zuweisung garantiert.

https://meine-rehabilitation.de/pr-web/



Projekt Gemeinsamer Grundantrag

Bürokratieabbau ist in aller Munde, die Realität sieht oft anders aus. Umso bemerkenswerter, dass im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe ein gemeinsamer trägerübergreifender (digitaler) Grundantrag für alle Formen der Rehabilitation, Bedarfsklärung und zur raschen Klärung der Zuständigkeit angestrebt werden soll.
Konkret sollen folgende Ziele innerhalb der Projektlaufzeit (ca. 2027) erreicht werden: Es sollen

  • die Effektivität des Reha- und Teilhabesystems gesteigert,
  • die Bürgerfreundlichkeit der Sozialleistungsträger erhöht,
  • ein Beitrag zum Bürokratieabbau in den Verwaltungen geleistet,
  • betriebliche Akteur:innen in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt und
  • eine wirksame und wirtschaftliche Leistungserbringung gefördert werden.

Damit soll für alle Bürger:innen ein einfacher, ganzheitlicher Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen etabliert werden, unabhängig davon, welche(r) Reha-Träger für ihre Bedarfe zuständig sein könnte(n), ob voraussichtlich eine trägerübergreifende Koordinierung erforderlich sein wird und welche Vorkenntnisse die Antragstellenden zum Reha- und Teilhabesystem haben (später in leichter Sprache verfügbar).
Das Projekt ist jetzt in einer Probephase, und wir alle sind aufgefordert, ob als Antragsteller oder als Akteur in der Rehabilitation, sich in dieser Pilotphase bis zum 15.5.2024 einzubringen:
https://www.bar-frankfurt.de/themen/reha-prozess/gemeinsamer-grundantrag-fuer-reha-und-teilhabeleistungen/testen-sie-den-prototyp.html

Link zum Prototyp  (https://bar-rehaantrag.kdo-service.de)
Benutzername: rehaantrag-test
Kennwort: KDO-R3h6-Antra9



Mobile Rehabilitation erweitert denken – zur Implementierung einer
Mobilen indikationsübergreifenden Rehabilitation

Der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM), die Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin (DGPRM) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) plädieren für die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation durch ein Konzept einer mobilen indikationsübergreifenden Rehabilitation außerhalb der Geriatrie. Dieses sollte für Menschen mit komplexen Schädigungen entwickelt und erprobt werden.

Positionspapier zum Download



Dr. Jörg Heinze verstorben

Wir bedauern den Verlust unseres ehemaligen Vorsitzenden Dr. Jörg Heinze. Er verstarb am 23. Februar 2024. Dr. Jörg Heinze war Vorsitzender unseres Berufsverbandes von 2013 bis 2019 und hat sich über viele Jahre engagiert für unsere Fachgruppe eingesetzt. Wir behalten ihn als freundlichen, hilfsbereiten und aufgeschlossenen Menschen immer in Erinnerung.



Blanko-VO Ergotherapie kommt ab 01.04.2014

Für die folgenden Diagnosegruppen gibt es ab dem 01.04.2024 die Möglichkeit einer Heilmittelverordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (Blankoverordnung):
SB1 – Erkrankung der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten
(mit motorisch-funktionellen Schädigungen)
PS3 – u. a. Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen
PS4 – Dementielle Syndrome
Informationen finden sie unter: Praxisinformation der KBV zur Blankoverordnung in der Ergotherapie



5-Punkte-Forderungskatalog der Fachärztinnen und Fachärzte

Wie in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grüne und FDP vereinbart, soll die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen gefördert und zügig umgesetzt werden.

Mit fünf Forderungen kann auch für ambulante Versorgungsstrukturen Planungssicherheit hergestellt werden und der für Patienten sinnvolle Wettbewerb entstehen.
5-Punkte-Forderungskatalog der SpiFa



BVPRM schließt Vertrag mit Anbieter von Video-Physiotherapie ab

Unser Verband hat einen ersten Vertrag mit dem Anbieter Herodikos über die Teilnahmemöglichkeit unserer Mitglieder an einem Selektivvertrag abgeschlossen.
Weitere Informationen



Aktueller Stand der Weiterbildungssicherung im ambulanten Bereich für das Fachgebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin 
Im ambulanten Bereich ist die Bereitschaft, weiterzubilden, von einer auskömmlichen Finanzierungsunterstützung abhängig. Unser Berufsverband hat Ende 2022 eine Abfrage hierzu in allen KV-Bezirken durchgeführt. Die Ergebnisse hierzu wurden im aktuellen Heft unserer Zeitschrift veröffentlicht.

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