Der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative
Medizin
Der Berufsverband für PRM vertritt auf Bundesebene die berufspolitischen Interessen der Fachgruppe in allen diesbezüglichen Arbeitsfeldern.
Die PRM ist ein unabhängiges medizinisches Fachgebiet, das sich mit der Förderung der körperlichen und kognitiven Funktionsfähigkeit, Aktivitäten (einschließlich Verhalten) und Teilhabe (einschließlich Lebensqualität) sowie der Modifizierung von persönlichen und Umweltfaktoren befasst. Es ist somit für die Prävention, die Diagnostik, Behandlung und das Rehabilitationsmanagement von Menschen mit krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen und Komorbiditäten aller Altersgruppen zuständig. (Weißbuch; PRM in Europa 2006)
Derzeit arbeiten PRM-Ärzte
Der BVPRM ist Ansprechpartner und Berater für die Bundes- und LandesKVen, die Bundes- und Landesärztekammern, den fachärztlichen Spitzenverbänden und Krankenkassenverbänden, Verbänden der Therapeuten, Patientenvertreter und politische Gremien. Der BVPRM arbeitet eng mit der wissenschaftlichen Gesellschaft DGPRM zusammen. Beide unterstützen das Junge Forum als neue Vertretung der jungen Fachärzte in der PRM.
Einladung zum BVPRM-Symposium auf der therapie MÜNCHEN 2024
Wir laden Sie herzlich zu zwei spannenden Symposien auf der therapie MÜNCHEN 2024, der Fachmesse für Therapie und medizinische Rehabilitation, ein.
Thema: Das komplexe regionale Schmerzsyndrom (CRPS) – Eine interdisziplinäre Herausforderung
Weitere Informationen
Start der Honorarverhandlungen: Verbände fordern Ausgleich für steigende Praxiskosten – Tarifsteigerungen bei MFA müssen voll berücksichtigt werden
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband, der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) sowie MEDI Baden-Württemberg e.V. fordern vor dem Hintergrund der vor kurzem gestarteten Honorarverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) eine spürbare Anhebung des Orientierungswertes. Dieser müsse auch den in den letzten zwölf Monaten wieder gestiegenen Praxiskosten, vor allem für Personal, Rechnung tragen.
Vorsorgen, Versorgen, Nachsorgen: Chancen und Herausforderungen
bei der Behandlung von Brustkrebs
Rund 70.000 Frauen jährlich sehen sich mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert, d.h. etwa jede achte Frau. Diskutieren Sie mit Expertinnen und Experten aus der Schweiz, Deutschland und Österreich, welche Maßnahmen sich für ein bessere Versorgung in den jeweiligen Ländern bewährt haben und wie wir voneinander lernen können.
Online-Umfrage zum Fortbildungs- und Unterstützungsbedarf in der Rehabilitation
Für das von der Deutschen Rentenversicherung geförderte Projekt INFORM möchte die Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg der Universität Potsdam den rehabilitationsbezogenen Fortbildungs- und Unterstützungsbedarf der klinisch tätigen Mitarbeitenden in der medizinischen Rehabilitation identifizieren. Hierzu führt sie derzeit einen anonymen Online-Survey durch, in dem die Validität und Relevanz unserer vorab durchgeführten Interview- und Diskussionsaussagen geprüft werden sollen.
Anträge auf Deutschem Ärztetag
Auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Mainz wurden die Anträge zur Implementierung einer mobilen indikationsübergreifenden Rehabilitation und zur Implementierung von frührehabilitativer Versorgung an allen
Krankenhäusern mit Versorgung komplexer Fälle positiv entschieden.
Des Weiteren lassen sich noch einige berufspolitisch relevante auch unser Fachgebiet betreffende Beschlüsse finden, insbesondere dann auch zu den Reformen im ambulanten und stat. Sektor. Siehe
dazu auch die Antragsseite des DÄT: https://128daet.baek.de/Applications
Ärzteverbände warnen vor “Staatsmedizin” und fordern Wahrung der Selbstverwaltung (Quelle: Allianz deutscher Ärzteverbände)
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände lehnt die geplante Ausweitung der Einflussnahme von Landesbehörden auf die Zulassungsausschüsse entschieden ab und fordert den Gesetzgeber auf, die Regelung im Sinne des Erhalts einer funktionalen Selbstverwaltung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.
Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), der nach Vorstellung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits Anfang Mai im Kabinett beschlossen werden soll, sieht vor, dass Beschlüsse der Zulassungsausschüsse zukünftig nur noch im Einvernehmen mit der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörde zu treffen sind.
„Diese Ausweitung der Länderkompetenzen untergräbt die bewährte Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und öffnet Tür und Tor für eine politisierte Medizin“, kritisiert BDI-Präsidentin und derzeitige Sprecherin der Allianz Deutscher Ärzteverbände Christine Neumann-Grutzeck.
Vor dem Hintergrund der ebenfalls geplanten flächendeckenden Öffnung der Krankenhäuser für die vertragsärztliche Versorgung drohen die Zulassungsausschüsse zu einem politischen Spielball zu werden.
„Die Regelung kommt einer Verstaatlichung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenkassen im Bereich einer ihrer Kernkompetenzen gleich, die wir als Schritt in
Richtung Staatsmedizin verstehen müssen“, mahnt die Allianz-Sprecherin.
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände setzt sich vehement für den Erhalt der Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit ein und lehnt jegliche Maßnahmen ab, die eine Zentralisierung und Politisierung
der Gesundheitsversorgung fördern.
„Die Unabhängigkeit der Zulassungsausschüsse ist entscheidend für eine patientenorientierte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Eine Einflussnahme durch die Länder kann zu einer
Versorgung führen, die allein von politischen Interessen statt von medizinischen Notwendigkeiten geleitet wird“, betont Neumann-Grutzeck.
Die Allianz fordert deshalb die Streichung der geplanten Regelung in § 96 Absatz 2a SGB V (neu) im Referentenentwurf, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Zulassungsausschüsse zu
wahren.
Resolution: Versorgungsnotstand abwenden
Die Mitgliederversammlung des SpiFa hat am 06.05.2024 nachfolgende Resolution verabschiedet(Quelle: SpiFa): https://spifa.de/resolution-versorgungsnotstand-abwenden/
Rehabilitationsbedarf
Regelmässig beraten wir zu Inanspruchnahme von Rehabitationsmassnahmen. Eine Selbstmitwirkungspflicht wird gefordert. Hierzu hat die DRV für die erwerbsfähigen Mitglieder ein Portal entwickelt,
welches einen guten Überblick über die bestehenden Rehabilitationseinrichtungen gibt und einen persönlichen Reha-Bedarf erkennen lässt. So ist dies gut zur Vorbereitung eines Reha-Antrages
geeignet.
Es informiert über die Qualität verschiedener Reha-Einrichtungen.
Das Portal ist begrenzt auf die Reha-Einrichtungen, die die Deutsche Rentenversicherung belegt und die von der Deutschen Rentenversicherung selbst betrieben werden
Die Qualitätsbewertungen sind das Ergebnis regelmäßiger, wissenschaftlicher Untersuchungen, teilt die Deutschen Rentenversicherung mit.
Trotz bestehendem Wunsch- und Wahlrecht ist natürlich zu beachten, dass die Wahl einer Reha-Wunscheinrichtung über diese Seite keine Zuweisung garantiert.
Projekt Gemeinsamer Grundantrag
Bürokratieabbau ist in aller Munde, die Realität sieht oft anders aus. Umso bemerkenswerter, dass im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe ein gemeinsamer trägerübergreifender (digitaler)
Grundantrag für alle Formen der Rehabilitation, Bedarfsklärung und zur raschen Klärung der Zuständigkeit angestrebt werden soll.
Konkret sollen folgende Ziele innerhalb der Projektlaufzeit (ca. 2027) erreicht werden: Es sollen
Damit soll für alle Bürger:innen ein einfacher, ganzheitlicher Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen etabliert werden, unabhängig davon, welche(r) Reha-Träger für ihre Bedarfe zuständig sein
könnte(n), ob voraussichtlich eine trägerübergreifende Koordinierung erforderlich sein wird und welche Vorkenntnisse die Antragstellenden zum Reha- und Teilhabesystem haben (später in leichter
Sprache verfügbar).
Das Projekt ist jetzt in einer Probephase, und wir alle sind aufgefordert, ob als Antragsteller oder als Akteur in der Rehabilitation, sich in dieser Pilotphase bis zum 15.5.2024
einzubringen:
https://www.bar-frankfurt.de/themen/reha-prozess/gemeinsamer-grundantrag-fuer-reha-und-teilhabeleistungen/testen-sie-den-prototyp.html
Link zum Prototyp (https://bar-rehaantrag.kdo-service.de)
Benutzername: rehaantrag-test
Kennwort: KDO-R3h6-Antra9
Mobile Rehabilitation erweitert denken – zur Implementierung einer
Mobilen indikationsübergreifenden Rehabilitation
Der Berufsverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin (BVPRM), die Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin (DGPRM) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe) plädieren für die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation durch ein Konzept einer mobilen indikationsübergreifenden Rehabilitation außerhalb der Geriatrie. Dieses sollte für Menschen mit komplexen Schädigungen entwickelt und erprobt werden.
Dr. Jörg Heinze verstorben
Wir bedauern den Verlust unseres ehemaligen Vorsitzenden Dr. Jörg Heinze. Er verstarb am 23. Februar 2024. Dr. Jörg Heinze war Vorsitzender unseres Berufsverbandes von 2013 bis 2019 und hat sich über viele Jahre engagiert für unsere Fachgruppe eingesetzt. Wir behalten ihn als freundlichen, hilfsbereiten und aufgeschlossenen Menschen immer in Erinnerung.
Blanko-VO Ergotherapie kommt ab 01.04.2014
Für die folgenden Diagnosegruppen gibt es ab dem 01.04.2024 die Möglichkeit einer Heilmittelverordnung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (Blankoverordnung):
SB1 – Erkrankung der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten
(mit motorisch-funktionellen Schädigungen)
PS3 – u. a. Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen
PS4 – Dementielle Syndrome
Informationen finden sie unter: Praxisinformation der KBV zur Blankoverordnung in der Ergotherapie
5-Punkte-Forderungskatalog der Fachärztinnen und Fachärzte
Wie in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grüne und FDP vereinbart, soll die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen gefördert und zügig umgesetzt
werden.
Mit fünf Forderungen kann auch für ambulante Versorgungsstrukturen Planungssicherheit hergestellt werden und der für Patienten sinnvolle Wettbewerb entstehen.
5-Punkte-Forderungskatalog der SpiFa
BVPRM schließt Vertrag mit Anbieter von Video-Physiotherapie ab
Unser Verband hat einen ersten Vertrag mit dem Anbieter Herodikos über die Teilnahmemöglichkeit unserer Mitglieder an einem
Selektivvertrag abgeschlossen.
Weitere Informationen
Aktueller Stand der Weiterbildungssicherung im ambulanten Bereich für das Fachgebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin
Im ambulanten Bereich ist die Bereitschaft, weiterzubilden, von einer auskömmlichen Finanzierungsunterstützung abhängig. Unser Berufsverband hat Ende 2022 eine Abfrage hierzu in allen KV-Bezirken
durchgeführt. Die Ergebnisse hierzu wurden im aktuellen Heft unserer Zeitschrift veröffentlicht.