Post-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli 2021 besonderer Verordnungsbedarf


Gemeinsame Initiative der DGPRM und des BVPRM schafft Sicherheit in der Therapieverordnung für Post- und Long-Covid Patient*innen

 

 Eine Idee über Nacht sorgt für tausende von Post-und Long-Covid Patient*innen für ein anwendungssicheres Therapieprogramm. Ab 1. Juli 2021 fallen Heilmittelverordnungen für Patient*innen mit einer Post-COVID-Diagnose unter den „besondere Versorgungsbedarf“.

 

Die Forschungsgruppe für Post- und Long-Covid Patient*innen der Deutschen Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin setzte sich als interdisziplinäres Ärzteteam für die extrabudgetäre Verordnungsmöglichkeit von Therapieprogrammen für niedergelassenen und klinischen Kolleg*innen ein.

 

Wir haben mit Frau Dr. med. Christina Lemhöfer, Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin über den Weg von der Idee bis zur Umsetzung der Verordnung für den besonderen Versorgungsbedarf von Patient*innen mit Post- und Long-Covid-Symptomen gesprochen.

 

… wie ist die Idee entstanden und warum ist sie so wichtig umzusetzen?

 

Frau Dr. med. Lemhöfer (PRM-Ärztin/ UKJ):
Die vielfältigen Symptome, der Frust, die Angst und Unsicherheiten vieler Patient*innen nicht die entsprechenden Therapien zu erhalten, hat mich auch in meiner Freizeit nicht losgelassen und so kam mir eines Abends die Idee, wie man die Versorgung verbessern könnte. Mit meinen Kolleg*innen der Wissenschaftsgesellschaft, Deutschen Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin, und dem dazugehörigen Berufsverband entwickelten wir eine entsprechende wissenschaftlich untermauerte Stellungnahme, welche wir an die Kassenärztliche Bundesvereinigung versandten. Dann ging alles ganz schnell, wir telefonierten und schrieben Emails, diskutierten kollegial unsere Erkenntnisse. Es wurde außerordentlich schnell reagiert und es freut mich, dass hier von allen Beteiligten, das gemeinsame Ziel mit dieser Initiative - vielen Patient*innen zu helfen – sichergestellt werden kann. Es war eine wirklich gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

 

… warum ist gerade für Post-Long-Covid-Patient*innen der nachhaltige Rehabilitations- und Therapieeinsatz so wichtig?

 

Rund 10% der Menschen die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, entwickeln langfristige Symptome. Als Fachärztin für PRM habe ich in meinen Sprechstunden sehr früh erkannt, dass hier auch ein Rehabilitationsbedarf vorliegen wird. Gemeinsam mit den PRM-Kolleg*innen der Medizinischen Hochschule Hannover entwickelten wir einen Fragebogen, um die Rehabilitationsbedürfnisse zu erfassen. Die Auswertung einer Befragung von Patient*innen der erste Welle zeigte, dass meist sogar mehrere Symptome verbleiben, die die Aktivität und Teilhabe einschränken. Dabei wurde auch im Rahmen der Forschungsgruppe NAPKON (Nationales Pandemie Kohoerten Netzwerk) immer wieder deutlich, dass entsprechende ambulante Therapiemöglichkeiten zu wenig verordnet werden bzw. nicht vorhanden sind.

 

Die PRM-Kolleg*innen der Charité veröffentlichten noch während der ersten Welle ein medizinisches Statement, wie wichtig therapeutische Maßnahmen in allen Phasen sind. Eine schnelle Rückkehr in die vollständige Arbeitsfähigkeit ist aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen enorm wichtig.

 

… sind allen Beteiligten die Therapieansätze für Post-Long-Covid-Patient*innen klar?

 

Durch die Vielzahl der Symptome liegen adäquate Behandlungsansätze nicht immer auf der Hand. Von daher ist ein Screening nach Anzahl und Stärke, auch im Verlauf immer wieder wichtig, um die Therapie anzupassen und neu. Zudem ist es notwendig alle therapeutischen Fachdisziplinen mit einzubeziehen und auch an funktionelle Zusammenhänge zu denken, um die Therapie ggf. anzupassen und neu zu strukturieren. Die nun geschaffenen Verordnungsmöglichkeiten zeigen ein weites Spektrum an Therapieansätzen von funktionellen Störungen bis hin zu Einschränkungen der Gedächtnisfunktion auf.

 

… wie komme ich zu dieser Verordnung als Patient*in und was habe ich als Hausärzt*in für ein Risiko in Regress zu kommen?

 

Der „besondere Verordnungsbedarf“ bezieht sich auf eine Listung von Diagnosen, welche von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben und regelmäßig überarbeitet wird, diese ist auf der Webseite Der Starttermin für die Neuerungen ist der 1. Juli 2021.

 

Die dort aufgeführten Erkrankungen benötigen meist mehr therapeutische Interventionen. Die Kosten für Heilmittelverordnungen für Diagnosen auf der Liste unterliegen jedoch nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung der niedergelassenen ärztlichen Kolleg*innen und somit entsteht kein Regressrisiko, Voraussetzungen sind wie in jedem Abrechnungsprozess die beschriebenen Diagnosen. Die Ärzte und Ärztinnen haben die Information direkt von der KBV erhalten und auch die Praxissoftware- bzw. Verwaltungsprogramme erhielten ein Update. Betroffene können die Liste mit den Diagnosen die zu einem besonderen Versorgungsbedarf führen auf der Seite der KBV nachlesen.

 

Ansprechpartner*in:

 

Dr. med. Christina Lemhöfer
FÄ Physikalische und Rehabilitative Medizin
Spezielle Schmerztherapie

Manuelle Medizin/Chirotherapie

Akupunktur

Mitglied DGPRM, Beirat des Vorstandes
Mitglied BVPRM, Beirat des Vorstandes

Email: christina.lemhoefer@med.uni-jena.de

DGPRM – Deutsche Gesellschaft für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Geschäftsstelle

Tzschimmerstraße 30

01309 Dresden

Email: info@dgprm.de

Tel: 0351 8975932